Zwischen Vertretern der Stadt Winterthur und der Gemeinden der Bezirke Winterthur und Andelfingen wurde ein neuer Anschlussvertrag betreffend die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgehandelt.

Im Rahmen des Entlastungsprogramms «Balance» hatte der Stadtrat von Winterthur entschieden, den Kostenschlüssel für die Verteilung der Kosten der KESB Winterthur-Andelfingen neu zu verhandeln. Die KESB Winterthur-Andelfingen ist zuständig für die Sitzgemeinde Stadt Winterthur und alle Gemeinden der Bezirke Winterthur-Land und Andelfingen. Die Zusammenarbeit wird in einem Anschlussvertrag mit allen Gemeinden geregelt. Die Stadt Winterthur kündigte diesen Vertrag im Dezember 2015 fristgerecht per Ende 2017 und nahm mit Vertretern der Gemeinden zur Neuaushandlung Kontakt auf.

In der Zwischenzeit fanden mehrere Gespräche zwischen Delegationen der Stadt und der Anschlussgemeinden statt. Die Verhandlungen wurden in einer sehr konstruktiven und partnerschaftlichen Atmosphäre geführt und konnten in kurzer Zeit mit der Einigung auf einen neuen Vertragsentwurf abgeschlossen werden. Kernpunkte der neuen Vereinbarung sind die künftige Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Gemeinden auf Ebene Trägerschaft sowie der Kostenschlüssel:

  • Auf Ebene der Trägerschaft soll für den Informationsaustausch und die Kontaktpflege eine Kommission gebildet werden, die sich mindestens zweimal im Jahr trifft. Die Kommission ist aus Exekutivmitgliedern der Trägerschaft paritätisch zusammengesetzt. Sie soll dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen KESB, Anschlussgemeinden sowie weiteren Schnittstellen zu verbessern. Zudem ist diese Kommission vor Änderungen am Stellenplan, des Standortes und der Organisation vom Stadtrat anzuhören.
  • Die Kostenaufteilung zwischen den Trägerschaftsgemeinden soll künftig nach deren Einwohnerzahl erfolgen, wie dies schon heute innerhalb der Bezirke Andelfingen und Winterthur-Land gehandhabt wird. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeinden mit stabilen und planbaren Kosten rechnen können.
  • Zudem soll die Berichterstattung durch die Sitzgemeinde ausgebaut und so die Transparenz weiter verbessert werden.

Nun ist die Zustimmung aller beteiligter Gemeinden zum erarbeiteten Entwurf einzuholen. Wenn diese vorliegt, kann der Vertrag von allen Parteien unterzeichnet und anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht werden.