Der Schlussbericht der Administrativuntersuchung betreffend Wärme Frauenfeld AG hat aufgezeigt, dass es im Zusammenhang mit der Wärmering-Affäre zu groben Pflichtverletzungen sowie Kompetenzüberschreitungen gekommen ist. Eine Irreführung der Stimmberechtigten im rechtlichen Sinne bei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 lag jedoch nicht vor. Dies bestätigt auch der Bezirksrat, der im Beschluss des Stimmrechtsrekurs der SVP, kein absichtliches Zurückhalten von Informationen feststellte. Der Stadtrat traf nun Massnahmen, um die georteten Missstände zu beheben sowohl um den Konkurs der Wärme Frauenfeld AG noch zu vermeiden. Mit der Untersuchung betraut wurde Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin, welcher in seinem Schlussbericht grobe Verletzungen von Pflichten und Kompetenzüberschreitungen der Direktoren seitens Stadtwerk nachwies. Obwohl die Schieflage der WFAG durch den Departements Vorsteher DTB und Stadtwerk zwar bewusst verschwiegen wurde, liege aber keine Irreführung der Stimmberechtigten, bei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015, im rechtlichen Sinne vor, da das geplante Engagement bei der WFAG letztlich nicht entscheidungsrelevant war.


Der Bericht hält fest, dass Stadtwerk Winterthur millionenteure Anlagen der WFAG finanzierte, dies ohne über die nötigen Kompetenzen zu verfügen. Die daraus entstandenen Forderungen gegenüber der WFAG sowie künftige Betriebsverluste in der Bilanz mittels Wertberichtigungen (Abschreibungen versucht zu verschleiern. Zudem sind einige materiell-gesetzlich nicht begründete Zahlungen für Drittleistungen zugunsten der WFAG geleistet worden. Der Bericht verweist weiter, dass die Kommunikation an den Gesamtstadtrat, durch den Vorsteher des Departements Technische Betriebe (DTB), betreffend der Entwicklung des städtischen Engagements bei der WFAG ungenügend bzw. unvollständig war. Eine Strafbarkeit von Handlungen der Involvierten ist tendenziell nicht gegeben, so der Untersuchungsbeauftrage Rechtsanawalt Rudin.

Stadtrat verspricht Verbesserungen.

Der Stadtrat hat sich intensiv mit dem Untersuchungsbericht auseinandergesetzt und in der Folge, basierend auf den Empfehlungen des Schlussberichts der Administrativuntersuchung, diese Massnahmen getroffen:

  • Das bestehende Mitberichtsverfahren in den Phasen der Vorbereitung von Beteiligungsbeschlüssen soll optimiert werden: Dies unter konsequentem Einbezug der fachlich betroffenen Bereiche, des Finanzamtes und der Stadtkanzlei.
  • Neue Richtlinie erarbeiten für städtische Mitarbeitende in Verwaltungsräten privatrechtlicher Aktiengesellschaften, bzw. die Informationsrechte, Pflichten sowie Kontrollprozesse für Beteiligungen regelt.
  • Für Energie-Contracting Projekte, wird eine formell gesetzliche Grundlage geschaffen. Ergänzend dazu die Finanzkontrolle bei Stadtwerk und das interne Kontrollsystem hinsichtlich seiner Zweckmässigkeit überprüfen und insofern klären: ob städtische Kompetenzen eingehalten werden und über ein angemessenes Vertragsmanagement verfügt.
  • Die Stadt trennt sich von zwei Kaderpersonen von Stadtwerk Winterthur. Bei einer weiteren Person werden personalrechtliche Massnahmen ergriffen.
  • Um einen Konkurs der Wärme Frauenfeld AG zu vermeiden, wurden in Abstimmung mit der Stadt Frauenfeld bereits Anstrengungen unternommen. Zwei neue Verwaltungsräte vonseiten Winterthur sind bestellt. Zudem werden Forderungen gegenüber der WFAG, in der Höhe von rund 3 Millionen Franken, längstens bis zum 30. Juni 2017 gestundet.

Der Stadtrat erhält seine Bestätigung

Die Administrativuntersuchung hat deutlich gezeigt, dass der Stadtrat vor der Abstimmung vom 14. Juni 2015 keine Kenntnis hatte, vom finanziellen Zustand WFAG. Die Administrativuntersuchung hat gleichwohl ergeben, dass keine Irreführung der Stimmberechtigten vorliegt, hinsichtlich der genannten Volksabstimmung; sowohl aber mit grossem Unverständnis die erheblichen Pflichtverletzungen und Kompetenzüberschreitungen seitens Stadtwerk Direktoren registriert. Gleiches gilt für den Bezirksrat, welcher in seinem Beschluss zum Stimmrechtsrekurs, damals eingereicht durch die SVP, zum Schluss gelangte, dass dem Stadtrat ein absichtliches Zurückhalten von Informationen nicht vorgeworfen werden könne. Demnach hat der Stadtrat im Zusammenhang mit der Wärmering-Affäre seine Führungsverantwortung wahrgenommen, und vor diesem Hintergrund für eine rasche und umfassende Aufklärung gesorgt. Im Weiteren hat der Stadtrat verordnet, dass Stadträtin Barbara Günthard-Maier bis zur vorzeitigen Neukonstituierung des Stadtrates die Leitung von Stadtwerk Winterthur innehat. Stadtrat Matthias Gfeller werde bis zu diesem Zeitpunkt die Bereiche Stadtgrün und Stadtbus weiterhin verantworten. Die Ersatzwahl für den freiwerdenden Stadtratssitz wird nun per 12. Februar 2017 durchgeführt. Welche Partei mit welchem Kandidaten ins Rennen ziehen, lesen Sie im Artikel «Stadtrat-Ersatzwahl» auf Seite X.

Stadträtlicher Wahlausschuss begleitet Neubesetzung
Der Stadtrat erachtet es im Weiteren als unverantwortlich, mit der Neubesetzung des Direktorenpostens bis nach den Ersatzwahlen zu warten. Die Stelle des Direktors wird deshalb unter Leitung von Stadträtin Günthard-Maier neu besetzt. Die Stelle wird extern ausgeschrieben, und das Auswahlverfahren wird – wie für solche Kaderstellen üblich – von einem stadträtlichen Wahlausschuss begleitet. Mit der raschen Ausschreibung und Neubesetzung der Stelle soll für Partner und Mitarbeitende von Stadtwerk Winterthur weitere Sicherheit geschafft werden.

Juristische Fachperson
Mit seiner Tätigkeit bewegt sich Stadtwerk Winterthur an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Markt. Für einen Betrieb dieser Grösse und Bedeutung ist es angezeigt, dass das Departement Technische Betriebe über eine juristische Fachperson verfügt, was bisher nicht der Fall war. Stadtwerk Winterthur war bis anhin juristisch lediglich durch einen Departements Stab der Technischen Betriebe betreut und daher beschlossen, eine neue Stelle für die juristische Fachmitarbeit beim DTB zu schaffen. Fragestellungen, die zum Beispiel das Vertrags- und Beteiligungswesen betreffen, können somit fachlich besser bearbeitet werden. Die Stelle wird im Rahmen des Novemberbriefs ins Budget 2017 aufgenommen und bis zur Neukonstituierung des Stadtrates der aktuellen politischen Leitung unterstellt sein.