Für die Lösung der Verkehrsprobleme wurde im Rahmen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts ein ganzes Bündel von Massnahmen entwickelt. Dieses beinhaltet Projekte wie einen direkten Anschluss ans Autobahnnetz über die Zentrumserschliessung Neuhegi, eine Veloquerung beim Bahnhof Grüze oder die «Querung Grüze». Die Projektkosten belaufen sich auf rund 55 Mio. Franken. Basierend auf einem Preisstand vom Oktober 2015. Die Genauigkeit liegt beim a bei plus/minus 20 Prozent.

Um was es geht? Konzept Busbetrieb

Die Querung Grüze schafft zwischen St. Gallerstrasse (A) und Sulzerallee (J) eine neue Verbindung für öffentliche Busse, Fussgänger/innen und Velos. Ab dem neuen Anschlussknoten an der St. Gallerstrasse führt sie mit einer Steigung von 9.3 Prozent über die 75 Meter lange Rampe Süd (B) zum Anfang der Brücke. Die doppelspurige Fahrbahn samt Velostreifen ist 8 Meter breit. Hinzu kommen beidseits 3, resp. 5 Meter breite Trottoirs. Zwischen den Rampen Süd (B) und Ost (H) spannt sich die Brücke auf einer Länge von 245 über die Bahngleise der Tösstaler- und St. Galler-Linie Konzept visualierung busquerun grüzesowie das nördlich angrenzende Gelände. Der Querschnitt weitet sich markant auf. Die Fahrbahn ist nun mit den Bushaltestellen 12.5 Meter breit. Busse können die verschiedenen Haltestellen unabhängig voneinander erreichen und sich bei Bedarf überholen. Die Fahrgäste erreichen die Bushaltestellen ab den Liften und Treppen zu den S-Bahn-Perrons über je 5 Meter breite Trottoirs (D). Im Bereich des Knicks überquert ein Ast der Brücke (F) die Gleise der Frauenfelderlinie. Er erschliesst das nördlich gelegene Quartier für Fussgänger/innen. Die beidseits der Gleise angeordneten konzept 2Treppen und Lifte stellen zudem den Zugang zur optionalen S-Bahn-Haltestelle Grüze Nord sicher. Die Rampe Ost (H) führt mit einem Gefälle von 8 Prozent am SBB-Unterwerk vorbei zum Knoten Talackerstrasse / Sulzerallee (I). Die Rampe ist 67 Meter lang. Aufgrund der engen Platzverhältnisse entlang des SBB-Unterwerks ist die Fahrbahn hier 6.50 Meter breit. Hinzu kommt ein Bankett von je 0.5 Meter Breite. Der Knoten Talackerstrasse / Sulzerallee wird neu gestaltet. Der Bahnübergang über die Frauenfelder-Linie wird für den MIV geschlossen. Die Verkehrsbelastung beim Bahnübergang ist heute sehr gering. Die Ausnahmetransportroute bleibt gewährleistet.

Öffentliches Mitwirkungsverfahren §13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (StrG) sieht vor, Verkehrsprojekte von übergeordneter Bedeutung der Bevölkerung vor der Kreditbewilligung in einer Orientierungsversammlung oder durch öffentliche Auflage zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Stadt Winterthur führt ein solches öffentliches Mitwirkungsverfahren zum Vorprojekt der Querung Grüze durch. Dies als Grundlage für die Ausarbeitung des Bauprojekts und die Kreditvorlage zuhanden des Winterthurer Stimmvolks. Zu Anregungen und Einwendungen aus dem Mitwirkungsverfahren, die im Projekt nicht berücksichtigt werden können, erstellt die Stadt Winterthur einen Bericht. Das komplette Vorprojektdossier liegt von Freitag, 1. Juli bis Freitag, 9. September 2016 im Amt für Städtebau öffentlich auf. Bei Bedarf kann die Zusendung eines elektronischen Dossiers angefordert werden. Die öffentliche Informationsveranstaltung vom 28. Juni 2016 hat lediglich orientierenden Charakter. Die dort gestellten Fragen und Antworten fliessen nicht in den Bericht zum Mitwirkungsverfahren ein. Die Mitwirkung ist für jedermann möglich, eine besondere Betroffenheit ist nicht erforderlich. Eingeladen sind Einzelpersonen und Organisationen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eingebrachte Vorschläge aufgenommen werden müssen. Im Gegensatz zum späteren Auflageverfahren gibt es keine Einsprachemöglichkeiten oder andere Rechtsmittel. Beispiele für Fragen, zu welchen Sie im Mitwirkungsverfahren Stellung nehmen können: • Sehen Sie Probleme, resp. problematische Einschränkungen für Sie beim Bau der Brücke? • Sehen Sie Vor- oder Nachteile, resp. problematische Einschränkungen für Sie durch den Betrieb der Brücke? • Fehlen aus Ihrer Sicht wichtige Massnahmen für einen Verkehrsträger? • Sehen Sie Bedarf für die sofortige Umsetzung von flankierenden Massnahmen? Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung sind schriftlich bis spätestens 9. September 2016 an die untenstehende Adresse zu richten, dies bitte mit Angaben zur Person, respektive Organisation (Politische Partei, Verkehrsverband, Umweltverband, Wirtschaftsverband, Quartierverein, Einzelperson, kantonale / städtische Instanz, Andere) sowie der Kontaktadresse. Wir danken Ihnen bestens für Ihre Beteiligung Beteiligung an der Vernehmlassung.